Impressum

Verantwortliche Stelle

Werbeagentur Klein

Inh: Valentina Halbach

Rudolf Harbig Str.

42477 Radevormwald

Allgemeine Pflichtangaben

Kontakt 

halbach.marketing@gmail.com

UmSt ID: wird nachgereicht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedienungen


für Online Marketing Dienstleistungen der Werbeagentur Klein – für Verwendung zwischen Unternehmern –
(Stand 29. Oktober 2023)

§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit der Werbeagentur Klein gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von Mediaberatern und Dritten in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Werbeagentur Klein recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt die Werbeagentur Klein manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte die Werbeagentur Klein nicht binnen 30 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang
Die Werbeagentur Klein bietet folgende Leistungen im Online Bereich an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, weltweit erreichbare Internet-Adressen, Speicherplatz, Applikationssoftware, Printmedien sowie Online-Marketing und Marketing Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinen-Optimierung und des Suchmaschinen-Marketing. Nähere Einzelleistungen sind im jeweiligen Auftrag detailliert beschrieben.
Die Werbeagentur Klein erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur dann zu den Leistungspflichten von Werbeagentur Klein , wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die Werbeagentur Klein nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Werbeagentur Klein zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Werbeagentur Klein dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die Werbeagentur Klein schriftlich darauf hingewiesen hat.
Die Werbeagentur Klein ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
Prüfpflichten bei Linksetzung;
Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte der Werbeagentur Klein ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten oder anderweitige Pflichten verletzt, so ist die Werbeagentur Klein berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
von Aufwand für Lizenzmanagement,
in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass die die Werbeagentur Klein Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Werbeagentur Klein Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die Werbeagentur Klein ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von Werbeagentur Klein die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, z.B. bei Nichterbringung zugesagter Unterlagen.
Bei Verzögerungen infolge von
Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Werbeagentur Klein nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit die Werbeagentur Klein ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Werbeagentur Klein keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Der Kunde verpflichtet sich, Termine, die er nicht wahrnehmen kann, sofort ab Kenntnis, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin beim Leistungserbringer abzusagen. Anderenfalls kann der Termin durch die Werbeagentur Klein grundsätzlich nicht anderweitig vergeben werden, sodass der entstandene Schaden durch den Leistungsnehmer zu erstatten ist.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Kunde bereit, für jeden nicht in Anspruch genommenen Termin, der nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde, pauschal 150,00 EUR der Werbeagentur Klein zu erstatten. Dem Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Ausgenommen von der Schadenersatzpflicht sind unverschuldet nicht in Anspruch genommene Leistungen. Der Nachweis, dass die Leistung unverschuldet nicht in Anspruch genommen werden konnte, obliegt dem Kunden.

§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von der Werbeagentur Klein nach Maßgabe der von ihr zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald die Werbeagentur Klein die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von der Werbeagentur Klein gelten als abgenommen, wenn sie die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die Werbeagentur Klein damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von ihr erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit die Werbeagentur Klein dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit diese keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn die Werbeagentur Klein dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von der Werbeagentur Klein wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die Werbeagentur Klein unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 7 Nutzungsrechte
Die Werbeagentur Klein räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die Werbeagentur Klein Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von der Werbeagentur Klein . Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Werbeagentur Klein über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Die Werbeagentur Klein geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Die Werbeagentur Klein nimmt für die Website möglicherweise auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die Werbeagentur Klein keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Werbeagentur Klein wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Die Werbeagentur Klein kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die Werbeagentur Klein vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Werbeagentur Klein zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, der Werbeagentur Klein über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Werbeagentur Klein dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Werbeagentur Klein z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die Werbeagentur Klein unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt der Werbeagentur Klein das Recht ein, das Logo von der Werbeagentur Klein und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Werbeagentur Klein zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Die Werbeagentur Klein behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der Werbeagentur Klein innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch die Werbeagentur Klein ausgebessert oder ausgetauscht. Die Werbeagentur Klein behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird ggf. Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde der Werbeagentur Klein binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Werbeagentur Klein innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet die Werbeagentur Klein unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Werbeagentur Klein maximal mit der Höhe der dreifachen Auftragssumme. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Werbeagentur Klein .
Für leichte Fahrlässigkeit haften die Werbeagentur Klein und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal in Höhe des Auftragswertes.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Die Werbeagentur Klein speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die Werbeagentur Klein weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die Werbeagentur Klein fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Radeformwald vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Wipperführt vereinbart.